Im Juli 2014 wurde der Handwerkerbonus eingeführt.
Ab diesem Datum werden also offiziell versteuerte Handwerkerleistungen vom Bund gefördert.
Der Bonus gilt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in privaten Haushalten. Beispiele: Maler, Tapezierer, Tischler, Fenster etc. Die Förderung gilt nur für Sanierungen von Wohnungen, die vom Förderungswerber selbst bewohnt werden.
20{698d076ec9b7dcf4574e46c4553cd2abbf1af4c1d1bf88d09e0bb0de993f3642} der nachgewiesenen Arbeitskosten bis 3.000 Euro können eingereicht werden – die Rückvergütung beträgt somit maximal 600 Euro. Nur die Lohnkosten der Handwerker können mit 20{698d076ec9b7dcf4574e46c4553cd2abbf1af4c1d1bf88d09e0bb0de993f3642} vergütet werden – nicht aber das Material!
Die Förderung gilt derzeit befristet bis Ende 2015.
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